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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden auch dann keine Anwendung, wenn Object Base Software ihnen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote, Bestellung und Liefervertrag
2.1 Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen Bindung bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen Auftragsbestätigung von unserer Seite. Mündliche Nebenabreden besitzen keine Gültigkeit.

2.2. Object Base Software behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen ohne jede Einschränkung vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird ein Auftrag Object Base Software nicht erteilt, sind zum Angebot gehörige Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

2.3. Sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde, verbleiben alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht an jeglicher zum Liefer- oder Leistungsumfang gehörenden Software bei Object Base Software. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Software ohne zusätzliche Berechnung auf einem Computer an einem Ort zu nutzen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Object Base Software darf er Software weder vervielfältigen, noch ändern, noch einem nicht autorisierten Dritten zugänglich machen oder übertragen.

2.4. Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn Object Base Software die Bestellung schriftlich bestätigt. Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Object Base Software. Ein Auftrag zu Sonderanfertigungen gilt nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Object Base Software als fest erteilt und kann nicht nachträglich geändert oder annulliert werden. Für die Umsetzung sind Maße, Gewichte, Beschreibungen, Pflichtenhefte, Diagramme und Abbildungen nur dann verbindlich, wenn sie von Object Base Software ausdrücklich bestätigt werden.

2.5. Sofern Object Base Software eine Installation vornimmt, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Es werden die jeweils gültigen Sätze für Überstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit berechnet; Reise, Unterkunft, Verpflegung, Telefonspesen und Transport der Installationshilfen werden gesondert berechnet.

2.6. Bei Abrufaufträgen sind Object Base Software die Abrufe mindestens acht Wochen vor dem gewünschten Liefertermin schriftlich mitzuteilen. Werden Abrufe innerhalb des Abschlusszeitraums nicht getätigt, behält Object Base Software sich vor, die Ware nach Ablauf dieses Zeitraums zu liefern und in Rechnung zu stellen.

2.7. Liegt gelieferter Software eine Lizenzvereinbarung in elektronischer oder gedruckter Form bei, so wird diese mit der Annahme der Software vertragsrechtlich gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus an Object Base Software zurückzuliefern.

2.8 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehören Schaltpläne, Sourcecodes, Sourcecodedokumentation und weitere technische Unterlagen nicht zum Lieferumfang.
3. Preise und Zahlung
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung in EURO.

3.2 Rechnungsregulierung per Scheck oder Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber und bedarf bei Wechseln der vorherigen Zustimmung durch Object Base Software. Der Käufer trägt alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängenden Kosten. Object Base Software haftet nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.

3.3 Eine Aufrechnung wegen etwaiger von Object Base Software bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Auch Mängelrügen und Beanstandungen, gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer Rückhaltung der Zahlung.

3.4. Bei verspäteter Zahlung ist Object Base Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu erheben. Object Base Software behält sich vor, weitere Schäden geltend zu machen.

3.5 Für Bestellungen im Gesamtwert von über 3000 EURO gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Versandbereitschaft der Ware bzw. Installation der Software beim oder Übergabe der Datenträger an den Kunden, 1/3 binnen 30 Tage nach Rechnungsstellung.
4. Lieferzeit
4.1. Lieferfristen werden unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung in angemessenem Umfang grundsätzlich eingehalten. Bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten sind Lieferfristen jedoch nur dann bindend sind, wenn sie von Object Base Software schriftlich als bindend bestätigt sind. In diesem Fall gilt die Lieferfrist bei rechtzeitigem Versandt als eingehalten.

4.2. Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Object Base Software nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Das gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges auftreten, nicht von Object Base Software zu vertreten. Bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten können aus Verzug seitens Object Base Software keine Ersatzansprüche gegen Object Base Software hergeleitet werden. Auch der Verzicht auf Lieferung bzw. Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreitung ist nicht zulässig. Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

4.3. Gerät Object Base Software mit Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung oder Leistung nicht innerhalb einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist erbracht wird. Entsteht dem Käufer Schaden in Folge einer Verzögerung, die Object Base Software zu vertreten hat, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese Entschädigung beträgt für jede volle Woche Verzug 0,5%, maximal jedoch 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
5. Gefahrenübergang und Versand
5.1. Spätestens mit der Absendung der Lieferteile geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn Object Base Software noch andere Leistungen, wie z.B. Versandkosten oder die Anfuhr übernimmt.

5.2. Die Gefahr geht vom Tage der Versandbereitschaft an den Käufer über, wenn der Versand sich in Folge von Umständen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat.

5.3. Object Base Software versichert die Sendung auf Wunsch des Käufers nach dessen Vorgaben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Käufer.

5.4 Sofern nicht anders vereinbart, werden Verpackung und Versandart von Object Base Software nach bestem Ermessen und zu Selbstkosten berechnet.
6. Gewährleistung
6.1 Für im Kundenauftrag individuell angefertigte Software im Sinne einer Dienstleistung leistet Object Base Software Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit für die Dauer von 6 Monaten ab Ankunft der Sendung am Bestimmungsort bzw. Installation der Software durch Object Base Software beim Kunden. Die Feststellung solcher Mängel ist Object Base Software unverzüglich schriftlich mitzuteilen, Beanstandungen wegen falscher oder unvollständiger Lieferung sind spätestens acht Tage nach Empfang der Ware schriftlich an Object Base Software zu richten. . Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen Auf diese Einrede verzichtet Object Base Software auch nicht durch vorläufige Verhandlung der Beanstandungen. Für die Wartung der Software werden in der Regel gesonderte Service-Verträge abgeschlossen.

6.2. Object Base Software übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass sogenannte Standartsoftware (d.h. in der Regel Produkte von Fremdfirmen, die Object Base Software vertreibt) den Vorstellungen des Käufers entspricht bzw. bestimmte Anforderungen im Hinblick auf spezielle Funktionen oder Einsatzmöglichkeiten erfüllt. Object Base haftet in keiner Weise für entgangenen Gewinn oder Schäden, die dem Käufer durch Installation oder Nutzung der Software entstehen. Im übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

6.3. Object Base Software haftet für mangelhafte Lieferung nach eigener Wahl durch unentgeltliche Ausbesserung, Neulieferung oder Gutschrift Mängel behafteter Teile. Die unentgeltliche Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf eingesandte Ursprungsware. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Versand hat für den Käufer und für Object Base Software jeweils frachtfrei zu erfolgen. Für Gewährleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen sollen, berechnet Object Base Software die jeweils gültigen Kostensätze für Fahrtkosten, Fahrtzeit und Spesen des Monteurs, nicht jedoch die Arbeitszeit und die Ersatzteile.

6.4. Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Object Base Software beschränkt die eigene Haftung durch Abtretung der eigenen Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer des Fremderzeugnisses.

6.5. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Object Base Software über.

6.6. Der Käufer trägt sämtliche Kosten, die Object Base Software durch unberechtigte Mängelrügen entstehen. Solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Rückstand ist, ist Object Base Software nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Missachtet der Käufer die Vorswchriften über die Behandlung des Gegenstandes, oder nimmt er ohne vorherige Zustimmung durch Object Base Software Nachbesserungen vor, entfällt die Mängelhaftung.

6.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert werden, ohne dass diese Veränderungen von Object Base Software ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie bei Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- oder Hardware wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Object Base Software zurückzuführen sind.

6.8 Für etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene änderungen oder Instandsetzungsarbeiten - auch an Software -, die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.

6.9. Der Käufer hat Object Base Software zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so ist Object Base Software von der Mängelhaftung befreit. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzstücke und Ausbesserungen beträgt 3 Monate. Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Liefergegenstand verlängert sich um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung.

6.10. Lässt Object Base Software ein vom Käufer gestellte, angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines von Object Base Software zu vertretenden Mangels, fruchtlos verstreichen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch Object Base Software. Der Käufer kann nach seiner Wahl statt des Rücktrittsrechts eine Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen Object Base Software sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Forderungen, die Object Base Software gegenüber dem Käufer entstehen, Eigentum der Firma Object Base Software. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann nicht, wenn bei andauernder Geschäftsbeziehung der Kontokorrentsaldo durch Zahlung des Käufers vorübergehend ausgeglichen werden sollte. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt stets im Auftrag von Object Base Software, ohne dass Object Base Software hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.

7.2 Bei Verbindung mit anderen Gegenständen gelten die für Object Base Software entstehenden Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte als an Object Base Software abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in die Anlage eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die ihm hieraus zustehenden Forderungen sicherungshalber in Höhe der Lieferungsforderung an Object Base Software ab. Die Veräußerung der von Object Base Software gelieferten Ware durch den Käufer ist nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zulässig. Der Käufer tritt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung schon jetzt an Object Base Software ab. Erfolgt Weiterverkauf mit anderen, nicht Object Base Software gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis oder hat Object Base Software nur Miteigentum, so tritt der Käufer schon jetzt eine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Höhe, die dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtpreis entspricht, an Object Base Software ab; eine an Object Base Software abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der dem Käufer verbleibenden Restforderung.

7.3 Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt, insbesondere darf er sie nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Vor Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat er unverzüglich Object Base Software zu verständigen; der Käufer hat auf Verlangen sämtliche erforderlichen Schritte hiergegen zu übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und sie mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Der Käufer ist bis auf Weiteres berechtigt, die aus einer Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen einzuziehen. Auf Verlangen sind Object Base Software die Drittabnehmer zu benennen. Object Base Software behält sich vor, die abgetretenen Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen.

7.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Object Base Software gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Diesem Eigentumsvorbehalt entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Object Base Software ihnen nicht ausdrücklich nachmals nach Eingang bei uns widerspricht. Übersteigt der Wert der Object Base Software eingeräumten Sicherungen die Forderungen von Object Base Software um mehr als 25%, so ist Object Base Software auf Verlangen des Käufers zur Rückerstattung oder Freigabe der überschießenden Sicherheiten verpflichtet.

7.5 Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens der Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und Object Base Software hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt diese nicht, so ist Object Base Software berechtigt, auf Kosten des Käufers Versicherungen abzuschließen.

7.6 Der Eigentumsvorbehalt und die Object Base Software zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeit (z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die Object Base Software im Interesse des Käufers eingegangen ist.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von Object Base Software richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Object Base Software, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körperschäden und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftpflichtgesetzes beruhen.
9. Gerichtsstand
9.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl von Object Base Software der Sitz von Object Base Software oder der Sitz des Käufers.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts. Deutsches Recht findet auch bei der Lieferung an ausländische Abnehmer uneingeschränkte Anwendung.

10.2. Sämtliche Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Object Base Software. Mündliche oder vom Käufer einseitig verfasste Nebenabreden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn Object Base Software ihnen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht.

10.3. Salvatorische Klausel: Wird eine der vorstehenden Klauseln durch aktuelles Recht oder besondere, von Object Base Software ausdrücklich schriftlich anerkannte Nebenabreden unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Klauseln hiervon unberührt. Eventuell unwirksam gewordene Klauseln sind durch vertragliche Vereinbarungen zu ersetzen, die geeignet sind, den Sinn der unwirksam gewordenen Klauseln zu erfüllen.
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